Wenn Sie ein Unternehmen in der Slowakei eröffnen wollen, berät Sie unser Expertenteam im folgenden Artikel, was Sie brauchen, um im Jahr 2021 ein Unternehmen in der Slowakei zu eröffnen.
1. Wahl des Firmennamens
Der Firmenname muss einzigartig sein, d.h. er darf nicht im Handelsregister eingetragen sein. Wenn Sie die Originalität des Namens überprüfen wollen, können Sie auf die Website www.orsr.sk klicken. Der Handelsname darf nicht mit dem Handelsnamen eines anderen Unternehmers austauschbar sein. Die Änderung des Handelsnamens ist ein möglicher Grund für die Einleitung eines Rechtsstreits.
2. Wahl des Sitzes der Gesellschaft
Sie können in der Slowakei eine Gesellschaft mit Sitz in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder in einem Nichtwohnraum gründen oder das Angebot von virtuellen Büros nutzen. Für die Eintragung der Immobilie als Sitz der Gesellschaft in das Handelsregister benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers oder einen Mietvertrag. Wenn die Immobilie mehrere Eigentümer hat, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der absoluten Mehrheit der Miteigentümer und die Unterschriften der Miteigentümer müssen amtlich beglaubigt werden.
3. Benennung von Geschäftsführern und Gesellschaftern der Gesellschaft
Die Personen, die die Gesellschaft gründen, müssen sich darüber einigen, wer der Gesellschafter der Gesellschaft (Eigentümer) und wer der für die Leitung der Gesellschaft verantwortliche Geschäftsführer (Direktor) sein wird. Ein und dieselbe Person kann Gesellschafter und Geschäftsführer sein.
4. Auswahl der Geschäftsarten
Sie können aus verschiedenen Geschäftsarten wählen – vom freien Einzelunternehmen, über das berufsbedingte Geschäft bis hin zum Handwerksbetrieb. Im Falle eines Gewerbebetriebes ist es notwendig, die fachliche Kompetenz im jeweiligen Bereich nachzuweisen (Ausbildung oder Praxis) oder einen verantwortlichen Vertreter zu bestellen, der die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt.
5. Einholung der Zustimmung des Steuerverwalters
Die Gesellschafter der Gesellschaft dürfen keine Schulden beim Finanzamt oder bei der Sozialversicherungsanstalt haben und es darf keine Zwangsvollstreckung gegen sie durchgeführt werden. Wenn einer der Gesellschafter Schulden hat, muss er diese begleichen und dann die Zustimmung des Steuerverwalters einholen. Die Verschuldung bei der Krankenkasse ist kein Hindernis für die Gründung der GmbH.
6. Ausarbeitung der statutarischen Dokumente
Wenn die Gesellschaft mehrere Gesellschafter hat, ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Wenn die Gesellschaft von einem einzigen Gesellschafter gegründet wird, ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich.
7. Prüfung der Unterschriften auf den Dokumenten
Die Unterschriften auf den Dokumenten müssen entweder beim Standesamt oder direkt beim Notar beglaubigt werden. Falls sich die Personen im Ausland befinden, kann die Botschaft der Slowakischen Republik für diese Zwecke genutzt werden.
8. Rückzahlung des Stammkapitals
Die Mindesteinlage eines Gesellschafters muss mindestens 750 € betragen und das Stammkapital (Einlagen aller Gesellschafter zusammen) muss mindestens 5.000 € betragen. Nach der Gründung der Gesellschaft wird dieses Geld in der Kasse der Gesellschaft hinterlegt, aber niemand prüft, ob die Einlagen wirklich zurückgezahlt wurden. Das Stammkapital kann auch auf der Grundlage eines Gesellschaftsvertrages auf ein auf den Namen der Gesellschaft lautendes Bankkonto zurückgezahlt werden (dies sind hauptsächlich Fälle, in denen der Betrag € 5.000 übersteigt).
9. Antrag auf Erteilung von Gewerbescheinen
Der Antrag kann zusammen mit den Unterlagen persönlich oder elektronisch beim Gewerbeamt eingereicht werden und die entsprechende Gebühr muss für jede Gewerbeart entrichtet werden.
10. Eintragung in das Handelsregister
Der Antrag auf Eintragung in das Handelsregister kann ausschließlich in elektronischer Form eingereicht werden.
11. Anmeldung beim Finanzamt
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, sich innerhalb von 30 Tagen nach der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister beim Finanzamt für die Zahlung der Einkommensteuer zu registrieren. Das Finanzamt hat 30 Tage Zeit, um der Gesellschaft eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zuzuweisen und ihr eine Bescheinigung über die Registrierung für die Einkommenssteuer auszustellen.
12. Aktivierung des elektronischen Datenkastens
Der elektronische Briefkasten wird für die Kommunikation mit den Ämtern der öffentlichen Verwaltung verwendet. Wenn sich der Geschäftsführer nicht selbst in den elektronischen Briefkasten einloggt, aktiviert der Staat diesen Briefkasten automatisch innerhalb von 10 Tagen nach der Eintragung ins Handelsregister. Der Geschäftsführer der Gesellschaft loggt sich in den elektronischen Briefkasten über einen elektronischen Ausweis mit einem Chip auf der Webseite slovensko.sk ein.
Unsere Firma kann den Empfang von Nachrichten im Datenbriefkasten Ihrer Firma auf Grund einer Vollmacht sicherstellen.
Wir bieten Ihnen gerne unsere Dienste an.